Ersterwähnung
Erste Erwähnung des Namens Haselau
Die erste urkundliche Erwähnung des Namens Haselau fand in einem Schreiben des Abtes von Dünamünde vom 29. März 1224 statt. In diesem Schreiben verkauft Abt Robert dem Kloster Neumünster zwei und eine halbe Hufe im Brachenfeld. Zeugen dieses Rechtsgeschäftes waren unter anderem "arnoldus et bartoldus de haselow". Der Namenzusatz lässt auf einen entsprechenden Ort schließen. Die beiden Zeugen Arnold und Bartold von Haselau waren vermutlich Edelfreie oder Angehörige des Niederadels. Die Urkunde ist nicht mehr im Original erhalten, sie ist im "Bordesholmer Kopiar" aus dem 17. Jahrhundert überliefert und zuerst in den von J. v. Westphalen herausgegebenen "Monumenta inedita" abgedruckt worden. Eine gute Quelle ist auch das Hamburgische Urkundenbuch.